Ratgeber · Steuer & Recht

Abgeltungsteuer und Sparer-Pauschbetrag: Was vom Zinsertrag wirklich übrig bleibt

Auf Zinsen und Kapitalerträge zahlt jeder Sparer in Deutschland Abgeltungsteuer. Wer nicht aufpasst, verschenkt jedes Jahr Hunderte Euro, weil er den Sparer-Pauschbetrag nicht ausnutzt oder den Freistellungsauftrag suboptimal verteilt. Dieser Ratgeber zeigt die Regeln und ihre praktische Anwendung.

5 Min Lesezeit 1.106 Wörter 5 FAQs
Eike-Christian Ramcke
Eike-Christian RamckeGeschäftsführer · Verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV
Geprüft am

Im Jahr 2009 hat der deutsche Gesetzgeber die Besteuerung von Kapitalerträgen radikal vereinfacht. Vorher wurden Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren als Teil des persönlichen Einkommens versteuert, mit dem jeweiligen Grenzsteuersatz zwischen 14 und 42 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Seit dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer: ein einheitlicher pauschaler Satz von 25 Prozent auf alle Kapitalerträge, unabhängig vom übrigen Einkommen. Die Idee dahinter: Vereinfachung und gleichzeitig eine moderate Belastung im internationalen Wettbewerb der Kapitalmärkte.

Die Mechanik der Abgeltungsteuer

Die Bank, bei der dein Spar- oder Wertpapier-Konto liegt, fungiert als steuerlicher Stellvertreter. Sobald Zinsen oder Dividenden auf dem Konto landen, behält die Bank automatisch die Abgeltungsteuer ein und überweist sie ans Finanzamt. Du selbst musst nichts tun, solange du den Freistellungsauftrag korrekt verteilt hast.

Die Sätze 2026:

  • Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: 25 Prozent
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent auf die Steuer (= 1,375 Prozentpunkte des Kapitalertrags)
  • Gesamt ohne Kirche: 26,375 Prozent
  • Kirchensteuer: 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (alle anderen Bundesländer) auf die Steuer
  • Gesamt mit Kirche: ca. 27,8 bis 28,0 Prozent

Beispielrechnung ohne Kirche: Du bekommst 500 Euro Zinsen. Die Bank zieht 131,88 Euro Steuer ab (25 Prozent von 500 = 125, plus 5,5 Prozent davon = 6,88). Du erhältst 368,12 Euro netto.

Der Sparer-Pauschbetrag: Die wichtigste Vergünstigung

Seit 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Eheleute pro Jahr. Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge komplett steuerfrei. Vorher (bis 2022) lag der Pauschbetrag bei 801 Euro pro Person.

Damit die Bank die Steuer gar nicht erst einbehält, musst du einen Freistellungsauftrag stellen. Das ist ein einfaches Formular, das du bei jeder Bank ausfüllen kannst, online oder schriftlich. Du gibst an, welchen Betrag deines Pauschbetrags du dieser konkreten Bank zuordnen willst.

Wichtig: Der Pauschbetrag ist eine Jahresgrenze, keine Pro-Konto-Grenze. Wer mehrere Konten bei verschiedenen Banken hat, muss seinen 1.000-Euro-Pauschbetrag auf die Banken verteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten. Wer das doch tut, riskiert eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung, allerdings nur, wenn die Banken den jeweiligen Freistellungsauftrag tatsächlich anwenden.

Praktisches Beispiel: Du hast Tagesgeld bei ING (Bestand 30.000 Euro, Zinsen 750 Euro pro Jahr) und bei Trade Republic (Bestand 20.000 Euro, Zinsen 550 Euro pro Jahr). Gesamte Zinsen 1.300 Euro, dein Pauschbetrag ist 1.000 Euro. Du müsstest also auf 300 Euro Steuer zahlen. Wenn du den Freistellungsauftrag bei ING auf 700 Euro setzt und bei Trade Republic auf 300 Euro, dann fängt ING die ersten 700 Euro steuerfrei ab, danach fließt Steuer. Trade Republic dasselbe für die ersten 300 Euro.

Die häufigsten Fehler beim Freistellungsauftrag

Fehler 1: Vergessen, ihn überhaupt zu stellen. Bei einem neuen Konto wird der Freistellungsauftrag nicht automatisch eingerichtet. Du musst aktiv das Formular ausfüllen. Wer das vergisst, zahlt von Euro Eins an Steuer, auch wenn die Gesamtzinserträge weit unter dem Pauschbetrag liegen. Die zuviel gezahlte Steuer kannst du erst im Folgejahr über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

Fehler 2: Unter-Verteilung. Wenn du bei drei Banken jeweils nur 300 Euro Pauschbetrag eingetragen hast, hast du in Summe 900 Euro freigestellt, 100 Euro Pauschbetrag verschenkst du. Lösung: Den Pauschbetrag genau planen und auf die Banken verteilen, wo tatsächlich Zinsen anfallen.

Fehler 3: Über-Verteilung. Wenn du bei drei Banken jeweils 500 Euro Pauschbetrag einträgst, hast du 1.500 Euro freigestellt, dein Pauschbetrag ist aber nur 1.000 Euro. Das fällt erst auf, wenn alle drei Banken tatsächlich Zinsen über 500 Euro auszahlen, dann bekommt das Bundeszentralamt für Steuern Meldungen, die zusammen den Pauschbetrag überschreiten. In der Praxis ist das selten, aber rechtlich grenzwertig.

Fehler 4: Nach Heirat nicht angepasst. Bei Eheleuten mit Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Pauschbetrag auf 2.000 Euro. Beide Partner müssen aber gemeinsam einen Freistellungsauftrag stellen, der das gemeinsame Konto oder zwei Einzelkonten abdeckt. Bei Trennung oder Tod muss das wieder umgestellt werden.

Die Günstigerprüfung in der Steuererklärung

Bei niedrigem Gesamteinkommen kann der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegen. In diesem Fall ist die Pauschal-Besteuerung mit Abgeltungsteuer ungünstiger als die normale Veranlagung. Lösung: In der Anlage KAP der Steuererklärung den Punkt “Günstigerprüfung” ankreuzen. Das Finanzamt rechnet dann beide Varianten und nimmt die günstigere.

Wer profitiert?

  • Rentner mit niedriger Rente: Wer zu versteuerndes Einkommen unter etwa 20.000 Euro hat, zahlt im Grenz-Bereich nur etwa 14 bis 22 Prozent Einkommensteuer, weniger als die Abgeltungsteuer.
  • Studenten und Auszubildende: Wenn das Studenten-Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 11.604 Euro) liegt, sind Zinserträge bis zum Pauschbetrag plus persönlichem Grundfreibetrag steuerfrei.
  • Eltern in Elternzeit: Wer ohne Zusatzverdienst Elterngeld bezieht und Kapitalerträge hat, profitiert von der Günstigerprüfung.

Bei mittleren Einkommen (Grenzsteuersatz 28 bis 35 Prozent) ist die Abgeltungsteuer immer günstiger. Bei Spitzenverdienern (42 oder 45 Prozent Grenzsteuersatz) wäre die normale Besteuerung schlechter, weshalb die pauschale Abgeltungsteuer einen Steuervorteil für Reiche darstellt, ein Punkt, der politisch immer wieder diskutiert wird.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung für Kinder und Geringverdiener

Für Personen mit Einkommen unter dem Grundfreibetrag stellt das Finanzamt auf Antrag eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) aus. Mit dieser kann die Bank komplett auf den Steuerabzug verzichten, auch bei Kapitalerträgen über dem Sparer-Pauschbetrag.

Klassische Anwendungsfälle:

  • Kinder mit Sparkonto: Wenn die Großeltern dem Enkelkind Geld geschenkt haben und das jährlich 1.500 oder 2.000 Euro Zinsen abwirft, würde das Kind ohne NV-Bescheinigung Steuer zahlen, obwohl es kein anderes Einkommen hat. Mit NV-Bescheinigung ist alles steuerfrei.
  • Rentner mit Grundrente: Wer eine sehr niedrige Rente bezieht und Kapitalerträge in mittlerer Höhe hat, kann mit NV-Bescheinigung die Abgeltungsteuer komplett vermeiden.
  • Studenten mit Erbschaft oder Schenkung: Wenn ein Student eine größere Geldanlage hat und kein nennenswertes weiteres Einkommen, lohnt sich die NV-Bescheinigung.

Die NV-Bescheinigung ist drei Jahre gültig und kostet nichts. Beantragung formlos beim Wohnsitz-Finanzamt mit Nachweis des Einkommens.

Was rechtlich zu beachten ist

Drei Punkte zur Steuer-Optimierung bei Zinserträgen, die jeder Sparer kennen sollte:

Erstens, Freistellungsauftrag stellen. Bei jeder Bank, bei der du Spar- oder Wertpapier-Konten hast. Den Pauschbetrag genau verteilen, sodass die Summe genau 1.000 oder 2.000 Euro ergibt. Online-Banken haben oft eine sehr einfache Online-Verwaltung dafür.

Zweitens, Günstigerprüfung in der Steuererklärung. Falls dein Einkommen niedrig ist, einmal jährlich in der Anlage KAP ankreuzen. Falls die Prüfung negativ ausfällt, kommt es zu keinem Nachteil, im positiven Fall bekommst du Steuern zurück.

Drittens, bei Vermögensaufbau Steuern strategisch denken. Thesaurierende ETFs sparen die jährliche Steuer auf Ausschüttungen, weil die Erträge sofort reinvestiert werden. Erst beim Verkauf wird Steuer fällig, dann aber nicht auf die jährlichen Erträge, sondern auf den Veräußerungs-Gewinn. Das nennt sich Steuer-Stundung und ist über lange Zeiträume erheblich, weil die gestundete Steuer in der Zwischenzeit weiter mit-verzinst.

Bei komplexeren Konstellationen (mehrere Konten, Auslandsbezug, betriebliche Kapitalerträge) lohnt die einmalige Beratung durch einen Steuerberater. Die Beratungskosten sind selbst wieder anteilig als Werbungskosten abzugsfähig, falls die Beratung steuerlich relevant war.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge?

Die Abgeltungsteuer beträgt nach § 32d Abs. 1 EStG 25 Prozent auf Kapitalerträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer, also weitere 1,375 Prozentpunkte. Insgesamt fallen 26,375 Prozent an. Bei Kirchensteuer-Pflichtigen kommt die Kirchensteuer hinzu (8 oder 9 Prozent vom Steuerbetrag), womit die Gesamt-Belastung auf etwa 28 Prozent steigt.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag aktuell?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung. Bis 2022 lag er noch bei 801 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei. Wer einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellt, bekommt die Steuer gar nicht erst abgezogen.

Was passiert, wenn ich den Pauschbetrag überschreite?

Sobald die Kapitalerträge eines Jahres den Pauschbetrag überschreiten, wird auf den darüber liegenden Teil die Abgeltungsteuer einbehalten. Bei 1.500 Euro Zinserträgen und 1.000 Euro Pauschbetrag werden also auf 500 Euro die 26,375 Prozent (oder 28 Prozent mit Kirche) berechnet. Die Steuer wird automatisch von der Bank abgeführt, du musst nichts selbst tun.

Lohnt sich die Günstigerprüfung in der Steuererklärung?

Bei niedrigem Gesamteinkommen kann der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegen. Dann lohnt sich die Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Praktisch betrifft das Rentner mit geringer Rente, Studenten mit kleinem Einkommen und Eltern in Elternzeit ohne Zusatzverdienst. Bei mittleren und höheren Einkommen ist die Abgeltungsteuer fast immer die günstigere Variante.

Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt für Personen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 11.604 Euro) liegt. Mit dieser Bescheinigung kann die Bank komplett auf den Steuerabzug verzichten, auch bei Kapitalerträgen über dem Pauschbetrag. Sie ist drei Jahre gültig und muss bei der Bank eingereicht werden. Sinnvoll für Rentner mit niedriger Rente und für Kinder mit Sparguthaben.

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Quellen

Worauf dieser Ratgeber sich stützt

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